Modulkoordinator;
Dr. Romain Gengler
eMail: rg@informatik.tu-cottbus.de
Telefon: 0355 / 69-3806
Zimmer: HG 2.16
Auszug:
"Ein Modul ist die kleinste inhaltliche, strukturelle und prüfungstechnische
Einheit eines Studiengangs. Ein Modul vermittelt eine nachvollziehbare,
klar beschriebene Teilqualifikation im Rahmen der Gesamtqualifikation
eines Studienprogramms und unterscheidet sich insofern vom klassischen
"Studienfach". Ein Modul geht somit über die Lehrveranstaltung
hinaus".
"Ein Modul schließt mit einer Prüfung oder Studienleistung
ab. Beide Begriffe kennzeichnen den Status der mit einem Modul zu erbringenden
Leistung im jeweiligen Studiengang. Für bewertete und benotete Leistungen
eines Moduls, die in die Gesamtnote eingehen sollen, ist der Begriff "Prüfung"
zu verwenden. Studienleistungen sind solche Leistungen, die bewertet werden,
aber auch wenn sie benotet sind, nicht in die Gesamtnote des Studiengangs
eingehen."
Neuanlegen von Modulen
Die Vorlage für Module muss ausgefüllt werden und an den Modulkoordinator
geschickt werden.
Vorlage: .doc .odt
Bitte auf die ergänzenden Hinweise zu den einzelnen Feldern achten.
Neuangelegte Module können nach Eingabe durch den Modulkoordinator
der Fakultät von allen Modulverantwortlichen eingesehen werden, falls
diese sich eingeloggt haben. Nach außen sichtbar werden sie erst
nach Freigabe durch den zetralen Modulkoordinator der BTU. Eine Eingabe
neuer Module ist nur während des Beantragungszeittraumes möglich
(18 Woche Vorlesungszeitraum bis 11 Woche Vorlesungszeitraum des nächsten
Semesters).
Eingabeschluss für Sommersemester 2010:
15 Dezember 2009
Ändern von Modulbeschreibungen
Das Präsidialkollegium hat in seiner Sitzung vom
26. Juli 2007 beschlossen, wie mit Änderungen von Modulbeschreibungen
zu verfahren ist
Zum Ändern einer Modulbeschreibung bitte die zu ändernden
Teile in die Vorlage (.doc
.odt) eintragen, und die Änderungen
bitte farbig markieren. Bitte auf die Fußnoten bei der Eingabe achten.
Kopfdaten (das sind Kurztitel, Modultitel,
Fachgebiet, Studienjahr, Kreditpunkte) können nicht verändert
werden.
Änderungen der Module können nach Eingabe durch den Modulkoordinator
der Fakultät von allen Modulverantwortlichen eingesehen werden, falls
diese sich eingeloggt haben. Nach außen sichtbar werden sie erst
nach Freigabe durch den zetralen Modulkoordinator der BTU. Eine Eingabe
von Änderungen ist nur während des Beantragungszeittraumes möglich
(18 Woche Vorlesungszeitraum bis 11 Woche Vorlesungszeitraum des nächsten
Semesters).
Eingabeschluss für Sommersemester 2010:
15 Dezember 2009
Prüfungsleistung, Prüfung, Studienleistung
Das Modul schließt mit einer Prüfungsleistung ab. Prüfungleistung
ist der Oberbegriff zu Prüfung und Studienleistung:
- Prüfung: Eine Leistung die benotet (1.0, 1.3 , .... , 4.3, 4.0. 5.0)
sein muss, und die in die Endnote (Bachelor-/Master-/Vordiplom-/Diplom-Note)
eingeht.
- Studienleistung: Eine Leistung die benotet (1.0, 1.3 , .... , 4.3,
4.0. 5.0) sein kann, oder unbenotet sein kann (fail/safe). Die Note
geht nicht in die Endnote ein.
Ob etwas eine Prüfung oder eine Studienleistung ist, wird durch
die Prüfungsordnung geregelt, nicht durch die Modulbeschreibung,
es muss nicht in allen Studiengängen gleich sein. Module, die nur
unbenotet abschließen, können nur als Studienleistung benutzt
werden. Eine Prüfungsleistung kann aus Teilleistungen bestehen.
Zusammensetzung, Umfang und Wichtung der Teile müssen verbindlich in
der Modulbeschreibung festgelegt werden (und sind damit für alle Studiengänge
gleich). Prüfungsvorleistungen gibt es nicht mehr, die entsprechenden
Aufgaben gehen als Teilleistungen in die Prüfungsleistung ein (continuous
assessment). Teilleistungen können bei Nicht-Bestehen wiederholt werden.
Harte / weiche Voraussetzungen von Modulen
Es ist anzugeben, ob es sich um "weiche" oder "harte" Voraussetzungen
handelt:
- weich: Kenntnisse des Stoffes von ........
[Dies wird nicht vom Prüfungsamt überprüft].
- hart: erfolgreich abgelegte Modulprüfung in: Modulnummer, Modulbezeichnung
[wird vom Prüfungsamt überprüft, sobald die Moduldaten in das Prüfungsverwaltungssystem
POS integriert sind].
Auch harte Voraussetzungen gelten unabhängig vom Studiengang. Es gibt
die Empfehlung, möglichst mit weichen Voraussetzungen zu arbeiten, damit
es leichter ist, die Regelstudienzeit einzuhalten (siehe auch PK-Beschluss
26. Juli 2007).
Verfahren zum Erlass und zur Änderung von Studien- und Prüfungsordnungen
Das Präsidialkollegium hat in seiner Sitzung
vom 31.01.2007 eine Verfahrensweise festgelegt..
Auszug aus dem Protokoll
Zeitplan zum Verfahren zum Erlass und zur Anderung von Studien- und Prüfungsordnungen
Englischsprachigen
Begriffe für Studiengangsdokumente
Anforderungen und Verfahrensgrundsätze bei Akkreditierung
Akkreditierungsrat
ASIIN
ZEvA
Weitere Materialien
- BLK Heft 101
Modularisierung in Hochschulen Handreichung zur Modularisierung und
Einführung von Bachelor- und Master- Studiengängen Erste Erfahrungen
und Empfehlungen aus dem BLK-Programm "Modularisierung"
- KMK
2003 (2007): Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung
von Bachelor- und Masterstudiengängen (in der Fassung vom 15.6.2007)
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 15.06.2007)
- KMK
2000 (2004): Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen
und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz
vom 15.09.2000 i. d. F. vom 22.10.2004)
- Qualifikationsrahmen
für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz,
Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung
erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 21.04.2005 beschlossen)
- Bologna-Reader
I: Texte und Hilfestellungen zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses
an deutschen Hochschulen (HRK, Beiträge zur Hochschulpolitik 8/2004)
- Bologna-Reader
II: Texte und Hilfestellungen zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses
an deutschen Hochschulen (HRK, Beiträge zur Hochschulpolitik 5/2007)
- Empfehlungen
der HRK zur Entwicklung von Doppeldiplomen und gemeinsamen Abschlüssen,
Februar 2005
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