Modulkoordination in der Fakultät 1


Modulkoordinator;

Dr. Romain Gengler
eMail: rg@informatik.tu-cottbus.de
Telefon: 0355 / 69-3806
Zim
mer: HG 2.16


Modulkataloge (Stand SS 2010)

Moveron Login

Richtlinie zur Modularisierung von Studiengängen (vom 8. Oktober 2004)

Auszug:

"Ein Modul ist die kleinste inhaltliche, strukturelle und prüfungstechnische Einheit eines Studiengangs. Ein Modul vermittelt eine nachvollziehbare, klar beschriebene Teilqualifikation im Rahmen der Gesamtqualifikation eines Studienprogramms und unterscheidet sich insofern vom klassischen "Studienfach". Ein Modul geht somit über die Lehrveranstaltung hinaus".

"Ein Modul schließt mit einer Prüfung oder Studienleistung ab. Beide Begriffe kennzeichnen den Status der mit einem Modul zu erbringenden Leistung im jeweiligen Studiengang. Für bewertete und benotete Leistungen eines Moduls, die in die Gesamtnote eingehen sollen, ist der Begriff "Prüfung" zu verwenden. Studienleistungen sind solche Leistungen, die bewertet werden, aber auch wenn sie benotet sind, nicht in die Gesamtnote des Studiengangs eingehen."

Neuanlegen von Modulen

Die Vorlage für Module muss ausgefüllt werden und an den Modulkoordinator geschickt werden.

Vorlage: .doc   .odt
Bitte auf die ergänzenden Hinweise zu den einzelnen Feldern achten.

Neuangelegte Module können nach Eingabe durch den Modulkoordinator der Fakultät von allen Modulverantwortlichen eingesehen werden, falls diese sich eingeloggt haben. Nach außen sichtbar werden sie erst nach Freigabe durch den zetralen Modulkoordinator der BTU. Eine Eingabe neuer Module ist nur während des Beantragungszeittraumes möglich (18 Woche Vorlesungszeitraum bis 11 Woche Vorlesungszeitraum des nächsten Semesters).

Eingabeschluss für Sommersemester 2010: 15 Dezember 2009

Ändern von Modulbeschreibungen

Das Präsidialkollegium hat in seiner Sitzung vom 26. Juli 2007 beschlossen, wie mit Änderungen von Modulbeschreibungen zu verfahren ist

Zum Ändern einer Modulbeschreibung bitte die zu ändernden Teile in die Vorlage (.doc .odt) eintragen, und die Änderungen bitte farbig markieren. Bitte auf die Fußnoten bei der Eingabe achten.

Kopfdaten (das sind Kurztitel, Modultitel, Fachgebiet, Studienjahr, Kreditpunkte) können nicht verändert werden.

Änderungen der Module können nach Eingabe durch den Modulkoordinator der Fakultät von allen Modulverantwortlichen eingesehen werden, falls diese sich eingeloggt haben. Nach außen sichtbar werden sie erst nach Freigabe durch den zetralen Modulkoordinator der BTU. Eine Eingabe von Änderungen ist nur während des Beantragungszeittraumes möglich (18 Woche Vorlesungszeitraum bis 11 Woche Vorlesungszeitraum des nächsten Semesters).

Eingabeschluss für Sommersemester 2010: 15 Dezember 2009

Prüfungsleistung, Prüfung, Studienleistung

Das Modul schließt mit einer Prüfungsleistung ab. Prüfungleistung ist der Oberbegriff zu Prüfung und Studienleistung:

  • Prüfung: Eine Leistung die benotet (1.0, 1.3 , .... , 4.3, 4.0. 5.0) sein muss, und die in die Endnote (Bachelor-/Master-/Vordiplom-/Diplom-Note) eingeht.
  • Studienleistung: Eine Leistung die benotet (1.0, 1.3 , .... , 4.3, 4.0. 5.0) sein kann, oder unbenotet sein kann (fail/safe). Die Note geht nicht in die Endnote ein.

Ob etwas eine Prüfung oder eine Studienleistung ist, wird durch die Prüfungsordnung geregelt, nicht durch die Modulbeschreibung, es muss nicht in allen Studiengängen gleich sein. Module, die nur unbenotet abschließen, können nur als Studienleistung benutzt werden. Eine Prüfungsleistung kann aus Teilleistungen bestehen.

Zusammensetzung, Umfang und Wichtung der Teile müssen verbindlich in der Modulbeschreibung festgelegt werden (und sind damit für alle Studiengänge gleich). Prüfungsvorleistungen gibt es nicht mehr, die entsprechenden Aufgaben gehen als Teilleistungen in die Prüfungsleistung ein (continuous assessment). Teilleistungen können bei Nicht-Bestehen wiederholt werden.

Harte / weiche Voraussetzungen von Modulen

Es ist anzugeben, ob es sich um "weiche" oder "harte" Voraussetzungen handelt:

  • weich: Kenntnisse des Stoffes von ........
    [Dies wird nicht vom Prüfungsamt überprüft].
  • hart: erfolgreich abgelegte Modulprüfung in: Modulnummer, Modulbezeichnung
    [wird vom Prüfungsamt überprüft, sobald die Moduldaten in das Prüfungsverwaltungssystem POS integriert sind].

Auch harte Voraussetzungen gelten unabhängig vom Studiengang. Es gibt die Empfehlung, möglichst mit weichen Voraussetzungen zu arbeiten, damit es leichter ist, die Regelstudienzeit einzuhalten (siehe auch PK-Beschluss 26. Juli 2007).

Verfahren zum Erlass und zur Änderung von Studien- und Prüfungsordnungen

Das Präsidialkollegium hat in seiner Sitzung vom 31.01.2007 eine Verfahrensweise festgelegt..
Auszug aus dem Protokoll

Zeitplan zum Verfahren zum Erlass und zur Anderung von Studien- und Prüfungsordnungen

Englischsprachigen Begriffe für Studiengangsdokumente


Anforderungen und Verfahrensgrundsätze bei Akkreditierung

Akkreditierungsrat

ASIIN

ZEvA

Weitere Materialien

  • BLK Heft 101 Modularisierung in Hochschulen Handreichung zur Modularisierung und Einführung von Bachelor- und Master- Studiengängen Erste Erfahrungen und Empfehlungen aus dem BLK-Programm "Modularisierung"
  • KMK 2003 (2007): Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (in der Fassung vom 15.6.2007) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 15.06.2007)
  • KMK 2000 (2004): Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.09.2000 i. d. F. vom 22.10.2004)
  • Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 21.04.2005 beschlossen)
  • Bologna-Reader I: Texte und Hilfestellungen zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses an deutschen Hochschulen (HRK, Beiträge zur Hochschulpolitik 8/2004)
  • Bologna-Reader II: Texte und Hilfestellungen zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses an deutschen Hochschulen (HRK, Beiträge zur Hochschulpolitik 5/2007)
  • Empfehlungen der HRK zur Entwicklung von Doppeldiplomen und gemeinsamen Abschlüssen, Februar 2005

 

 

                                                                               © Romain Gengler